Das Sachverständigenbüro Günter Weber ermittelt mit Sachverstand und Kompetenz die Schadenshöhe an ihrem unfallbeschädigten Fahrzeug. Als Karosserie- u. Fahrzeugbaumeister weiß ich genau, worauf es ankommt.



Ist ein Schaden am Fahrzeug entstanden, muss der Sachverhalt schnell und zuverlässig ermittelt werden. Bei der Klärung der Schadenshöhe ist ein objektives Expertenwissen gefordert, damit sie zu Ihrem Recht kommen!


Bei einem Haftpflichtschaden hat der Geschädigte die freie Wahl des Gutachters. Die Kosten für das Gutachten trägt die gegnerische Versicherung, sofern die Bagatellschadensgrenze (derzeit rund 750 Euro) nicht unterschritten wird. Aber auch wenn diese Möglichkeit - ihrer Ansicht nach - im Raum stehen könnte, sollten sie sich nicht scheuen, uns zu kontaktieren. Sollte diese sogenannte “Bagatellgrenze” tatsächlich nicht überschritten werden, weisen wir sie bereits im Rahmen der Fahrzeugbesichtigung darauf hin.

 

Bei einem Kaskoschaden ist der Versicherungsnehmer an die Weisung des Versicherers gebunden. Hier unterliegen sie dem Vertragsrecht. In dem Fall bestimmt der Versicherer, ob und durch wen das Fahrzeug besichtigt wird. Seitens des Versicherungsnehmers besteht manchmal eine Verunsicherung, ob hier nicht zugunsten der Versicherung kalkuliert wurde. Auch in diesem Punkt lasse ich sie nicht "im Regen" stehen. Ich prüfe das Kasko-Gutachten und erstelle ggf. ein Gegengutachten für das Sachverständigenverfahren.

 

Wiederbeschaffungswert - WBW(Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall)

 

"Der Wiederbeschaffungswert eines unfallbeschädigten, gebrauchten Kraftfahrzeuges ist nach dem Preis zu bestimmen, den ein Geschädigter aufzubringen hat, wenn er von einem seriösen Händler ein, dem Unfallfahrzeug vergleichbares Ersatzfahrzeug, nach gründlicher technischer Überprüfung – unter Umständen mit Werkstattgarantie – erwerben will (z.B. Urteil vom 05.06.1997, LG Erfurt, Az: 2 S 356/96)" 1)

 

Der Restwert - RW 

Restwert ist der Wert des Kraftfahrzeuges nach dem Unfall (unrepariert). Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt hierzu den Wert auf dem allgemeinen Markt. Es sollen drei Angebote - unter Beachtung des regionalen Marktes - eingeholt werden.

 

Wiederbeschaffungsaufwand - WBA (Differenz aus WBW und RW)

Der Wiederbeschaffungsaufwand ist derjenige Betrag, den der Geschädigte benötigt, um sich nach Verkauf des beschädigten Fahrzeugs, ein gleichwertiges Fahrzeug anzuschaffen. Der Wiederbeschaffungsaufwand ist also die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert. Im Falle einer Totalschadenabrechnung reguliert der Schadensersatzpflichtige den Fahrzeugschaden auf dieser Basis.