Zunächst sieht es nach einem Parkplatzrempler einfach aus. Ein ausparkendes Fahrzeug kollidiert mit einem anderen Fahrzeug und der Verursacher erklärt sich "schuldig". Tage später besinnt er sich anders und stellt seine Schuld infrage. Hier kann eine Gegenüberstellung der beiden Parteien oftmals Aufschluss über den Hergang, sowie der Schuldfrage geben. Meist beauftragt hier die gegnerische Versicherung einen Sachverständigen, mit der Klärung zum Hergang. Zur Wahrung ihrer Interessen und Ansprüche sollten sie hierzu einen Sachverständigen ihres Vertrauens hinzuziehen. Hier stehe ich ihnen fachlich und mit Rat und Tat zur Seite.